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"Kanal-TÜV" nun Pflicht in Wasserschutzgebieten

SPD und Grüne haben im Landtag der Verordnung zum sogenannten Kanal-TÜV zugestimmt.

verfasst am 24.10.2013 16:38

SPD und Grüne haben im Landtag der Verordnung zum sogenannten Kanal-TÜV zugestimmt, die damit in Kraft tritt. Betroffen von der Dichtheitsprüfung sind Abwasserleitungen von Häusern, die vor dem 1. Januar 1965 in Wasserschutzgebieten gebaut wurden.

Der Eigentümer muss diese Rohre bis spätestens 31. Dezember 2015 fachmännisch kontrollieren lassen. Ähnliches gilt für Gewerbebetriebe in Wasserschutzgebieten: Abwasserleitungen, die vor dem 1. Januar 1990 verlegt wurden, sind ebenfalls bis Ende 2015 zu überprüfen. Alle anderen Kanäle in Wasserschutzgebieten müssen erstmals bis Ende 2020 überprüft werden. Wenn neue Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden, sind die Besitzer verpflichtet, Leitungen innerhalb von sieben Jahren kontrollieren zu lassen.

Quelle: Rheinische Post v. 18.10.2013

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